Unsere Beobachtung
Recruiting scheitert selten am Budget, sondern an System.
Die Muster sind klar: Weniger passende Fachkräfte, kürzere Aufmerksamkeitsspannen, vermehrt unqualifzierte Bewerbungen und stärkere Vergleichbarkeit machen klassische Recruiting Wege mühsamer bis hin zu unzuverlässig.
Genau deshalb braucht es ein System, das Passung erzeugt, statt nur Reichweite.
Die Antwort ist das HD Talents Recruiting System. Unser System besetzt Stellen mit einer Wahrscheinlichkeit von 86 Prozent in 30 bis 45 Tagen.
2024
aktiv seit
42+
erfolgreiche Projekte
220+
Entscheider-Gespräche zu Engpässen
100%
Verantwortung & Augenhöhe
Allgemeine Geschäftsbedingungen der HIVEDRIVE Limited für HDtalents LeistungenStand: Januar 2026
§ 1 Geltungsbereich, Begriffe
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der HIVEDRIVE Limited, nachfolgend „HIVEDRIVE“, gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich rechtlichen Sondervermögen sowie sonstigen institutionellen Kunden, die bei der Beauftragung nicht als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB handeln, nachfolgend „Kunde“.Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn HIVEDRIVE ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.„Angebot“ meint das jeweilige Leistungsangebot von HIVEDRIVE, insbesondere für alle Produkte mit dem Präfix HD talents und etwaige Zusatzleistungen wie die „Qualify Engine“. „Werbebudget“ meint insbesondere Medienbudgets für Plattformen und Anzeigen, die nicht Teil der Vergütung von HIVEDRIVE sind, sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders geregelt. Weitere Leistungen, die nicht aus dem HD Talent Portfolio stammen, sind mit den AGBs ebenfalls abgedeckt.
§ 2 Rangfolge der Vertragsdokumente
Maßgeblich für Inhalt und Umfang der Leistungen ist das Angebot einschließlich etwaiger Anlagen und Leistungsbeschreibungen. Ergänzend gelten diese AGB. Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: Angebot vor individuellen Zusatzvereinbarungen in Textform vor diesen AGB.
§ 3 Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots zustande. Die Annahme kann in Textform erfolgen, insbesondere per E Mail, elektronische Signatur oder durch eindeutige Beauftragungshandlungen, etwa Terminbuchung für Kick off oder schriftliche Freigabe zur Umsetzung.HIVEDRIVE ist berechtigt, Unterauftragnehmer oder Freelancer zur Leistungserbringung einzusetzen.
§ 4 Leistungsbeginn, Laufzeit, Projektcharakter
Sofern im Angebot kein konkretes Startdatum genannt ist, beginnt die Leistungserbringung bei Annahme des Angebots. Es können alternative Startdaten gemeinsam festgelegt werden. Die Zusammenarbeit startet als Projektlaufzeit mit einer initialen Festlaufzeit von zehn Wochen, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.Eine automatische Verlängerung findet nur statt, wenn dies im Angebot ausdrücklich als Anschlussleistung oder wiederkehrende Leistung geregelt ist.
§ 5 Leistungsgegenstand, Umfang und Abgrenzung
HIVEDRIVE erbringt Leistungen zur Ermöglichung geeigneter Bewerbungen für ein Stellenprofil im vereinbarten Zeitraum. Gegenstand ist die Konzeption, Umsetzung und Optimierung eines Recruiting Funnels inklusive technischer Vorqualifikation, wie im Angebot beschrieben.HIVEDRIVE schuldet keinen bestimmten Erfolg im Sinne einer Einstellung oder eines Arbeitsvertragsabschlusses. Der Kunde entscheidet eigenverantwortlich über Auswahl, Gespräche und Einstellungen.Werbebudget ist nicht Teil der Vergütung von HIVEDRIVE, sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders geregelt. Der Kunde trägt Werbebudget sowie ggf. Kosten für Dritttools, Lizenzen oder Plattformen, die für die Umsetzung erforderlich sind, soweit diese nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.Leistungen außerhalb des im Angebot definierten Umfangs, insbesondere zusätzliche Stellenprofile, zusätzliche Funnelvarianten, umfangreiche Nachproduktionen von Creatives oder zusätzliche technische Integrationen, sind nur geschuldet, wenn sie schriftlich oder in Textform als Zusatzleistung vereinbart werden.
§ 6 Muss Kriterien, Messmaßstab und Erfolgskriterien
Zu Beginn der Zusammenarbeit werden im Kick off Termin gemeinsam Muss Kriterien für das Stellenprofil festgelegt. Diese Muss Kriterien dienen als zentraler Maßstab zur Bewertung der Passung eingehender Bewerbungen im Rahmen der technischen Vorqualifikation und der gemeinsamen Feedbackschleifen.Muss Kriterien sind die Kriterien, die der Kunde als nicht verhandelbar definiert. Der Kunde bestätigt, dass die Muss Kriterien vollständig und realistisch sind und dem tatsächlichen Bedarf entsprechen.Soweit im Angebot oder in Leistungsunterlagen von „Passung“ oder „Qualität“ die Rede ist, bezieht sich dies auf die Erfüllung der festgelegten Muss Kriterien und die im Funnel abgefragten Qualifizierungsmerkmale, nicht auf eine Zusage zur Einstellung oder Leistungserbringung durch Bewerber.Änderungen der Muss Kriterien nach Projektstart gelten als Leistungsänderung und können Auswirkungen auf Zeitplan, KPIs und Ergebnisse haben. Solche Änderungen bedürfen der Textform und können Mehrleistungen auslösen.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte und Zugänge rechtzeitig, vollständig und korrekt zur Verfügung, insbesondere Informationen zum Stellenprofil, Unternehmensdarstellung, Benefits, Verantwortlichkeiten, Kontaktwegen, Freigaben sowie Zugangsdaten oder Berechtigungen, soweit erforderlich.Der Kunde benennt mindestens eine verantwortliche Ansprechperson, die Entscheidungen treffen und Freigaben erteilen kann.Der Kunde sorgt für zeitnahe Freigaben von Profil, Botschaften, Creatives, Funnel und Tracking, sofern Freigaben vereinbart sind.Der Kunde ist verantwortlich für die rechtssichere Ausgestaltung eigener Inhalte, insbesondere Angaben zu Vergütung, Arbeitszeiten, Benefits, Standort und Anforderungen.Der Kunde stellt sicher, dass notwendige Einwilligungen vorliegen, insbesondere bei der Nutzung von Bildnissen, Logos oder Markenmaterialien.Kommt der Kunde Mitwirkungspflichten nicht nach und entstehen dadurch Verzögerungen, verschieben sich Zeitpläne entsprechend. HIVEDRIVE ist berechtigt, Leistungen bis zur Nachholung der Mitwirkung zu pausieren. Die Projektlaufzeit verlängert sich dadurch nicht automatisch, sofern nicht ausdrücklich vereinbart. Etwaige Mehrkosten oder Zusatzaufwände können nach vorheriger Ankündigung gesondert berechnet werden.
§ 8 Freigaben, Abnahme, Updates
Sofern Freigaben vorgesehen sind, gelten Arbeitsergebnisse als freigegeben, wenn der Kunde nicht innerhalb von fünf Werktagen nach Übermittlung in Textform konkrete Mängel oder Änderungswünsche mitteilt.Wöchentliche Updates erfolgen in der im Angebot vorgesehenen Form. Der Kunde verpflichtet sich, Feedback aus dem Bewerberprozess zeitnah bereitzustellen, damit Optimierungen entlang der Feedbackschleifen vorgenommen werden können.
§ 9 Change Requests, Zusatzleistungen
Änderungswünsche des Kunden, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen oder bereits freigegebene Inhalte wesentlich betreffen, werden als Change Request behandelt.HIVEDRIVE teilt dem Kunden vor Umsetzung die Auswirkungen auf Zeit, Kosten und Ablauf mit. Die Umsetzung erfolgt erst nach Freigabe in Textform.Zusatzleistungen können nach Aufwand oder gemäß vereinbarten Zusatzpaketen abgerechnet werden.
§ 10 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Verzug
Die Vergütung richtet sich nach dem Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit anwendbar.Kunden außerhalb Zyperns sind verpflichtet, die Umsatzsteuer nach dem Reverse Charge Verfahren abzuführen, soweit die Voraussetzungen vorliegen.Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.Gerät der Kunde in Verzug, ist HIVEDRIVE berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen sowie angemessene Mahnkosten zu berechnen.HIVEDRIVE ist bei Zahlungsverzug berechtigt, Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen zu pausieren. Projektfristen und Laufzeiten verlängern sich dadurch nicht automatisch.
§ 11 Werbebudget, Plattformen, Drittleistungen
Soweit Werbebudget eingesetzt wird, erfolgt dies grundsätzlich im Namen und auf Rechnung des Kunden, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.HIVEDRIVE übernimmt keine Gewähr für Entscheidungen, Verfügbarkeiten oder Sperrungen durch Plattformen, insbesondere Werbekonten, Anzeigenfreigaben, CPM Schwankungen oder Algorithmus Änderungen. HIVEDRIVE wird im Rahmen der branchenüblichen Sorgfalt geeignete Maßnahmen ergreifen, um Kampagnen dennoch bestmöglich zu steuern.Kosten für Drittanbieter Tools, Lizenzen oder Software, die für Umsetzung oder Tracking erforderlich sind, trägt der Kunde, sofern nicht ausdrücklich im Angebot enthalten.
§ 12 Rechte an Arbeitsergebnissen
An individuell für den Kunden erstellten Arbeitsergebnissen räumt HIVEDRIVE dem Kunden nach vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die vertraglichen Zwecke ein, soweit im Angebot nichts Abweichendes geregelt ist.Vor vollständiger Zahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei HIVEDRIVE.Vorbestehende Materialien, Vorlagen, Methoden, Frameworks, Prozesse und Know how von HIVEDRIVE bleiben Eigentum von HIVEDRIVE. Der Kunde erhält daran ein einfaches Nutzungsrecht, soweit dies für die Vertragsdurchführung erforderlich ist.
§ 13 Optional zubuchbare Qualify Engine
Sofern der Kunde die Qualify Engine zubucht, übernimmt HIVEDRIVE zusätzlich zur technischen Vorqualifikation eine persönliche Vorqualifizierung nach Eingang der Kurzbewerbung, die Abfrage relevanter Unterlagen sowie eine Empfehlung für Top Kandidaten gemäß Angebot.Art, Umfang und Tiefe der Vorqualifizierung richten sich nach dem Angebot. HIVEDRIVE schuldet keine Einstellungsempfehlung im Sinne einer Garantie, sondern eine strukturierte Vorprüfung anhand der festgelegten Muss Kriterien und weiterer abgefragter Merkmale.
§ 14 Haftung
HIVEDRIVE haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.Bei leichter Fahrlässigkeit haftet HIVEDRIVE nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt ist.Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder reine Vermögensschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.HIVEDRIVE haftet nicht für Handlungen oder Unterlassungen des Kunden, insbesondere verspätete Kontaktaufnahme, fehlende Interviewprozesse, unzureichende Rückmeldungen, unzutreffende Stellenangaben oder Verstöße gegen arbeitsrechtliche, datenschutzrechtliche oder wettbewerbsrechtliche Pflichten durch den Kunden.
§ 15 Höhere Gewalt und Leistungsstörungen
Ereignisse höherer Gewalt oder unvorhersehbare, außergewöhnliche Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs von HIVEDRIVE liegen, befreien HIVEDRIVE für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Leistungspflicht.Vereinbarte Leistungsfristen gelten als Zielvorstellungen, sofern nicht ausdrücklich als verbindliche Fristen vereinbart.
§ 16 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für die Vertragsdurchführung zu verwenden.Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch über das Vertragsende hinaus.
§ 17 Datenschutz, Auftragsverarbeitung
Beide Parteien beachten die jeweils anwendbaren Datenschutzgesetze, insbesondere die DSGVO.Soweit HIVEDRIVE im Rahmen der Leistung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung, sofern gesetzlich erforderlich.Der Kunde ist Verantwortlicher für die Rechtmäßigkeit der Datenerhebung und der Einwilligungen, insbesondere bei Bewerberdaten, und stellt sicher, dass entsprechende Informationspflichten erfüllt werden.
§ 18 Kündigung, Vertragsbeendigung
Die initiale Projektlaufzeit von zehn Wochen endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei erheblichem Zahlungsverzug, wiederholter Verletzung wesentlicher Mitwirkungspflichten oder schwerwiegenden Verstößen gegen Vertraulichkeit oder Datenschutz.Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, bleibt der Vergütungsanspruch von HIVEDRIVE für bereits erbrachte Leistungen und für reservierte Kapazitäten unberührt. Näheres kann im Angebot geregelt sein.
§ 19 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
§ 20 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Zypern unter Ausschluss des UN Kaufrechts, soweit gesetzlich zulässig.Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von HIVEDRIVE in Zypern. Sofern der Kunde seinen Sitz in einem EU Mitgliedstaat hat, kann alternativ ein Gerichtsstand im Land des Kunden im Angebot oder in ergänzenden Bedingungen vereinbart werden.
§ 21 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Ein garantiertes System für Ihren Erfolg
Warum können wir uns so sicher sein, dass wir Garantien anbieten?
HD talents ist ein Recruiting-System, das in zahlreichen Projekten nachweislich funktioniert. Wir investieren bewusst in die richtigen Tools, in Wissen, in psychologische Methodik und in ein Team, das genau eine Aufgabe erfüllt:
Talente erreichen, qualifizieren und bis zur Einstellung begleiten.
Dabei nehmen wir nicht jede Stelle an, sondern nur diejenigen, bei denen wir den Erfolg realistisch einschätzen und nahezu sicherstellen können.
So entsteht Vertrauen, Verlässlichkeit und Planbarkeit für beide Seiten. Und dafür treten wir an.
HD talents ist ein Recruiting-System, das in zahlreichen Projekten nachweislich funktioniert. Wir investieren bewusst in die richtigen Tools, in Wissen, in psychologische Methodik und in ein Team, das genau eine Aufgabe erfüllt:
Talente erreichen, qualifizieren und bis zur Einstellung begleiten.
Dabei nehmen wir nicht jede Stelle an, sondern nur diejenigen, bei denen wir den Erfolg realistisch einschätzen und nahezu sicherstellen können.
So entsteht Vertrauen, Verlässlichkeit und Planbarkeit für beide Seiten. Und dafür treten wir an.

Das sagen unsere Kunden und Kundinnen über uns
Finden Sie uns auf Google, Trustpilot und Youtube und lassen Sie sich von unseren Kundenstimmen überzeugen.
Sie möchten mit HD talents eine Stelle besetzen
oder haben eine Frage?
Senden Sie uns eine unverbindliche Anfrage.
Thank you! Your submission has been received!
Oops! Something went wrong while submitting the form.









